Informationen zum Betriebsbereich der unteren Klasse
| Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs | David Becker Flurstr. 26 54668 Ernzen Tel.: 06525/93040 |
| Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde: | Wir sind ein Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung. Der SGD Nord, Referat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, als zuständige Überwachungsbehörde, wurde eine entsprechende Anzeige übermittelt. |
| Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich: | Unsere Haupttätigkeit ist die Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Gülle / Abfällen / nachwachsenden Rohstoffe sowie die Biogas-Verwertung in Blockheizkraftwerken. Aufgrund des Gesamtinhalts an Biogas unterliegen wir den Grundpflichten der Störfall-Verordnung. Die maximale mögliche Gaslagermenge beträgt 10.640 kg. |
| Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften: | Biogas ist ein entzündbares, farbloses, je nach Zusammensetzung auch stechend riechendes, in Wasser unlösliches Gas. Biogas besteht im Wesentlichen aus Methan (40 – 70 %), Kohlendioxid (20 – 50 %), Schwefelwasserstoff (0,01 – 0,4 %) sowie Spuren von Ammoniak, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid Es ist in Nr. 1.2.2 des Anhangs 1 der Störfall-Verordnung aufgelistet.
Gefahrenhinweise: |
| Allgemeine Unterrichtung darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das entsprechende Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind: | Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird, die stetig über geeignete Mess- Steuer und Regeltechnik überwacht wird und das Biogas mittels Verbrennungseinrichtungen (Motoren und/oder Fackeln) verbrannt wird, ist ein Austritt des Gases sehr unwahrscheinlich. Sollte es dennoch zu einem Austritt kommen, erfolgen die Information der Bevölkerung werden Sie über Sirenen und/oder Lautsprecherdurchsagen informiert.
Für Informationen im Notfall: |
| Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden: | Letzte Vor-Ort-Besichtigung: 26/10/2021 Für weiterführende Informationen: |
| Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können eingeholt werden: | Für weiterführende Informationen:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stresemannstr. 3-5, |
Noch Fragen? Ihr Ansprechpartner bei uns:
David Becker · Flurstr. 26 · 54668 Ernzen · info@becker-ernzen.de