Informationen zum Betriebsbereich der unteren Klasse

Name oder Firma des Betreibers und
vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
David Becker
Flurstr. 26
54668 Ernzen
Tel.: 06525/93040
Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 und bei Betriebsbereichen der oberen Klasse der Sicherheitsbericht nach § 9 Absatz 1 vorgelegt wurde:Wir sind ein Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung. Der SGD Nord, Referat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz, als zuständige Überwachungsbehörde, wurde eine entsprechende Anzeige übermittelt.
Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich:Unsere Haupttätigkeit ist die Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Gülle / Abfällen / nachwachsenden Rohstoffe sowie die Biogas-Verwertung in Blockheizkraftwerken. Aufgrund des Gesamtinhalts an Biogas unterliegen wir den Grundpflichten der Störfall-Verordnung. Die maximale mögliche Gaslagermenge beträgt 10.640 kg.
Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften:Biogas ist ein entzündbares, farbloses, je nach Zusammensetzung auch stechend riechendes, in Wasser unlösliches Gas. Biogas besteht im Wesentlichen aus Methan (40 – 70 %), Kohlendioxid (20 – 50 %), Schwefelwasserstoff (0,01 – 0,4 %) sowie Spuren von Ammoniak, Wasserstoff, Stickstoff und Kohlenmonoxid Es ist in Nr. 1.2.2 des Anhangs 1 der Störfall-Verordnung aufgelistet.

Gefahrenhinweise:
H220 Entzündbares Gas, Kat. 1
H330 Akute Toxizität inhalativ, Kat. 2.

Allgemeine Unterrichtung darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das entsprechende Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind:Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird, die stetig über geeignete Mess- Steuer und Regeltechnik überwacht wird und das Biogas mittels Verbrennungseinrichtungen (Motoren und/oder Fackeln) verbrannt wird, ist ein Austritt des Gases sehr unwahrscheinlich. Sollte es dennoch zu einem Austritt kommen, erfolgen die Information der Bevölkerung werden Sie über Sirenen und/oder Lautsprecherdurchsagen informiert.

Für Informationen im Notfall:
Notrufnummer 112 und/oder Radiosender mit Durchsagen
SWR4 / UKW 94,9

Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden:Letzte Vor-Ort-Besichtigung:
26/10/2021

Für weiterführende Informationen:
David Becker
Flurstr. 26
54668 Ernzen
info(at)becker-ernzen.de

Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können eingeholt werden:Für weiterführende Informationen:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Referat Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Stresemannstr. 3-5,
56068 Koblenz
Tel.: 0261/120-0
Poststelle(at)sgdnord.rlp.de

Noch Fragen? Ihr Ansprechpartner bei uns:

David Becker · Flurstr. 26 · 54668 Ernzen · info@becker-ernzen.de